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Schieflagen-Restminderwert. Nach Einstellung des Kohleabbaus verändert sich die Schieflage des Gebäudes nur noch unwesentlich. Es ist möglich, dass sich nach der letzten Schieflagen-Minderwertentschädigung bis zum Ende des Kohleabbaus eine Veränderung der Gebäudeschieflage "knapp" unter 2 mm/m (mittlere Schieflage) eingestellt hat. Es sollte überprüft werden, ob ein Minderwertanspruch für die Rest-Schieflage besteht.
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