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Bergschäden - Ansprüche verjähren!

Autorenbild: Andreas MollingaAndreas Mollinga

Aktualisiert: 21. Okt. 2019




Die letzte Zeche im Ruhrgebiet hat Ende 2018 die Kohleförderung eingestellt. Es häufen sich derzeit Anfragen von betroffenen Immobilienbesitzern, die uns mitteilen, dass seitens der RAG AG keine Schadnesregulierung erfolgt und auf eine entsprechende Verjährung hingewiesen wird.


Beachten Sie, dass Verjährungsfristen berücksichtigt werden müssen. Diese können unter Umständen sehr kurz (z.B. 3 Jahre) sein.


Sie noch Schäden an Ihrem Objekt ? - Handeln Sie !


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Gründungsmitglied im Interessenverband bergbaugeschädigter Immobilienbesitzer (IVBI) e.V.
Gründungsmitglied im Bundesverband Qualitätssicherung Schimmelspürhunde und andere Umweltsuchhunde (BQS) e.V.

Mitgliedschaft Gütegemeinschaft Radonschutz (RaPSS) e. V.

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Mitglied in der Ingenieurkammer-Bau NRW

Mitglied im Verband Baubiologie e.V.

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